Stipendien

Bei folgenden Stellen können Sie Ansuchen um finanzielle Unterstützung stellen:

  • Kindergarten - Essensbeitrag MA11

    Zuständige Stelle: MA11 Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen (1030 Wien, Rüdengasse 11)

    Fristen: Stellen Sie die Anträge so rasch wie möglich per Post, Fax oder E-Mail, da die Stipendien nicht rückwirkend gewährt werden.

    Formular: Das Formular erhalten Sie bei uns im Sekretariat im Kindergarten.

    Nähere Informationen: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/essensbeitrag.html

  • Volksschule - Schulgeld Stipendium IKG

    Zuständige Stelle: ESRA (Tempelgasse 5, 1020 Wien)

    Fristen: für das Schuljahr 2024/2025 – 01.02.2024 bis 31.03.2024

    Formular:
    • online hier als PDF – Formular herunterladen
    • ausgedruckt in der ZPC Schule (Büro der Geschäftsführung)

    Nähere Informationen:
    Achtung – vereinfachte Antragstellung – persönliche Termine sind nicht mehr notwendig! Es sind nur noch Nachweise zum Haushaltseinkommen notwendig – Details zu den notwendigen Unterlagen finden Sie auf dem Antragsformular. Für jedes Schuljahr muss ein eigenes Ansuchen gestellt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen (Kopien) schicken Sie:
    • per Post an ESRA, Tempelgasse 5, 1020 Wien oder
    • per E-Mail an ikg-stip-zpc@esra.at

  • Hort - Elternzuschuss MA10

    Zuständige Stelle: MA10 (1120 Wien, Niederhofstraße 21).

    Fristen: Stellen Sie die Anträge so rasch wie möglich, da die Stipendien nicht rückwirkend gewährt werden. Bitte beachten Sie: der Antrag für einen Zuschuss zum Elternbeitrag muss bis zum 15. des Vormonats gestellt werden.  Wenn diese Frist versäumt wird, kann für den Folgemonat kein Zuschuss gewährt werden!

    Besuchsentgelt- und Besuchszeitbestätigung: Die Bestätigung erhalten Sie bei uns in der ZPC Schule (Büro der Geschäftsführung)

    Nähere Informationen und Antragsformular: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/bildung/bildungseinrichtungen/foerderung/zuschuss-elternbeitrag.html

  • Realgymnasium - Schulgeld Stipendium IKG

    Zuständige Stelle: ESRA (Tempelgasse 5, 1020 Wien)

    Fristen:  für das Schuljahr 2024/2025 – 01.02.2024 bis 31.03.2024

    Formular:
    • online hier als PDF – Formular herunterladen
    • ausgedruckt in der ZPC Schule (Büro der Geschäftsführung)

    Nähere Informationen:
    Achtung – vereinfachte Antragstellung – persönliche Termine sind nicht mehr notwendig! Es sind nur noch Nachweise zum Haushaltseinkommen notwendig – Details zu den notwendigen Unterlagen finden Sie auf dem Antragsformular. Für jedes Schuljahr muss ein eigenes Ansuchen gestellt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen (Kopien) schicken Sie:
    • per Post an ESRA, Tempelgasse 5, 1020 Wien oder
    • per E-Mail an ikg-stip-zpc@esra.at

  • Realgymnasium - Leistungsstipendium (ab der 5. Klasse)

    Zuständige Stelle: Direktion des Realgymnasiums der ZPC Schule

    Fristen: April/Mai – wird im Elternbrief für jedes Schuljahr konkret festgesetzt.

    Nähere Informationen:
    In der modernen Gesellschaft und in der jüdischen Tradition haben Bildung und Lernen eine wichtige Bedeutung. Auch unsere Schüler bemühen sich mit aller Kraft, gute Leistungen zu erbringen. Besonderen Einsatz auf ihrem anstrengenden Weg zur Matura möchten wir anerkennen und schreiben Leistungsstipendien für die ZPC-Oberstufe aus. Erhalten sollen dieses Leistungsstipendium Schülerinnen und Schüler mit ausgezeichnetem Lernerfolg und vorbildlichem Verhalten. Den Schülerinnen und Schülern aus der 5., 6., 7. oder 8. Klasse wird mit Unterstützung des Vereins der Freunde der ZPC das Schulgeld für ein ganzes Jahr bezahlt.

  • Realgymnasium - Schülerbeihilfe BMB (ab der 6. Klasse)

    Zuständige Stelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Minoritenplatz 5, A-1010 Wien)

    Fristen: Letzter Termin für die Antragstellung im Stadtschulrat für Wien ist immer der  31.Dezember.

    Formular: Das Formular erhalten Sie bei uns in der ZPC Schule (Realgymnasium – Frau Prof. Kellner)

    Nähere Informationen:
    das Ministerium gewährt bedürftigen Schülerinnen ab der 10. Schulstufe (6. Klasse AHS) eine Schülerbeihilfe. Über die Bedingungen für die Gewährung einer Schülerbeihilfe informiert die SchülerInnenberaterin  Prof. Kellner.